Art der baulichen Nutzung

Die Art der baulichen Nutzung ist der Oberbegriff für die verschiedenen Baugebietstypen die in der Stadtplanung verwendet werden, um die zulässigen Nutzungen für ein Grundstück oder sonstige Flächen zu beschreiben und/oder rechtsverbindlich festzulegen. Die Ermächtigung hierzu findet sich in § 9 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) und wird mit §§ 2 - 11 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) gebietsbezogen konkretisiert. Die Baugebiete selber bestimmen ein spezifisches Profil von zulässigen, untereinander verträglichen und sich ergänzenden Nutzungen, die je nach der Zweckbestimmung des Baugebietes typischerweise in einem solchen Gebietstyp anzutreffen sind. Insoweit sind z. B. in einem Wohngebiet als prägende „Leitnutzung“ immer Wohngebäude zulässig, ergänzend aber auch die der Nahversorgung der Bewohnerinnen und Bewohner dienenden Läden

Die Festlegung der zulässigen Art der baulichen Nutzung dient den Gemeinden als städtebauliches Steuerungsinstrument im Zusammenhang mit der Flächennutzungsplanung und Bebauungsplanung. Sie wird durch die Darstellung und Festsetzung von Bauflächen und von Baugebieten definiert. Durch die Festsetzung eines Baugebietes im Bebauungsplan werden die Vorschriften der §§ 2 bis 14 BauNVO Bestandteil des Bebauungsplans (§ 1 Abs. 3 Satz 2 BauNVO). Im unbeplanten Innenbereich ergibt sich die zulässige Art der baulichen Nutzung aus der Eigenart der näheren Umgebung.

Die Baunutzungsverordnung kennt 4 unterschiedliche Bauflächen, die sich wiederum in 11 unterschiedliche Baugebiete aufgliedern. Die Bauflächen werden in § 1, die Baugebiete in den §§ 2-11 beschrieben.

Bauflächen werden im Flächennutzungsplan dargestellt:

Wohnbauflächen
Gemischte Bauflächen
Gewerbliche Bauflächen
Sonderbauflächen

Baugebiete werden im Bebauungsplan festgesetzt und können auch bereits im Flächennutzungsplan dargestellt werden:

Kleinsiedlungsgebiete
reine Wohngebiete
allgemeine Wohngebiete
besondere Wohngebiete
Dorfgebiete
Mischgebiete
Kerngebiete
Gewerbegebiete
Industriegebiete
Sondergebiete