Bauen im Außenbereich

Bereiche eines Gemeindegebietes werden in zwei verschiedene Bereiche unterteilt:

Außenbereich
Innenbereich

Als „Außenbereich“ werden Grundstücke und Flächen bezeichnet, welche außerhalb von zusammenhängenden Bebauungen und somit nicht im Geltungsbereich von qualifizierten Bebauungsplänen liegen. Somit ist der Außenbereich nicht mit der „freien Landschaft“ gleichzusetzen. Im deutschen Bebauungsrecht ist er im Zusammenhang mit der Zulässigkeit von Bauvorhaben von Bedeutung. Seine Reglementierung erfolgt gemäß § 35 BauGB. Die dort definierten Regelungen sind nicht ohne Grund als sehr streng anzusehen: sie dienen der Verhinderung der Landschaftszersiedlung und der daraus zwangsläufig resultierenden Eingriffe in die Natur.