Commons

Die Allmende ist eine Rechtsform gemeinschaftlichen Eigentums, dabei wird oft die englischsprachige Entsprechung commons verwendet.

Die Allmende ist jener Teil des Gemeindevermögens, der nicht unmittelbar im Interesse der ganzen Gemeinde zur Bestreitung derer Ausgaben verwandt wird, sondern an dem alle Gemeindemitglieder das Recht zur Nutzung haben. Die Allmende besteht meist aus unbeweglichem Gut wie Wegen, dem Wald, Gewässern zur Löschwasserversorgung, oder Weideland wie der Gemeindewiese, einem Hutewald oder Sömmerungsgebieten der Alpen (Alm/Alp), auf der jeder Berechtigte eine nach einem vereinbartem Schlüssel vorgegebene Anzahl von Nutztieren weiden lassen kann.

Die Nutzung ist meistens auf Gemeinde- (oder Genossenschafts-) Mitglieder beschränkt oder generell öffentlich zugänglich, wie bei öffentlichen Wegen, Brunnen oder dem dörflichen Anger: Nur bei letzterem handelt es sich um Allgemeingut (im Sinne eines Gemeinguts), das keinen Eigentümer hat und wo die freie Benutzung als Grundrecht vorliegt.