Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan, der auch als „vorbereitender Bauleitplan“ bezeichnet wird, wird gemäß den §§ 5 – 7 BauGB geregelt. So ist in einem Flächennutzungsplan die Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet darzustellen, welche sich aus der städtebaulichen Entwicklung ergibt – und zwar graphisch. In diesem Plan werden nicht nur die gegenwärtigen Flächennutzungen dargestellt, sondern auch jene, die für die Zukunft erwünscht sind: Wohnflächen, Ackerflächen sowie Flächen von Gewerbegebieten. Sinn und Zweck dieser Darstellung ist es nicht, das Gemeindegebiet kartographisch zu erfassen, sondern eine Entwicklungsplanung zu erstellen. So ist ein Flächennutzungsplan ganz besonders bei Neubaugebieten von Bedeutung, weil durch diesen zum Ausdruck gebracht wird, dass die Gemeinde in absehbarere Zeit beabsichtigt, diese Flächen als ein Baugebiet auszuweisen.