gemeinnützige GmbH

Die gemeinnützige GmbH (gGmbH) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der aufgrund ihrer Gemeinwohlorientierung besondere Steuervergünstigungen gewährt werden. Die gGmbH steht als Rechtsform in unmittelbarer Konkurrenz zu anderen gemeinnützigen Rechtsformen, wie dem Verein, der Stiftung oder der gemeinnützigen Genossenschaft, und erfährt seit einigen Jahren ein gesteigertes Interesse bei Gründungen. Aktuelle Gerichtsentscheidungen, die wirtschaftliche Betätigungen in der Rechtsform des eingetragenen Vereins (e. V.) untersagen, verstärken den Trend zur Errichtung von gGmbHs.[2]

Die gGmbH wird von bestimmten Steuern ganz oder teilweise befreit, sofern ihre Satzung und tatsächliche Geschäftsführung den Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts entsprechen. Die Gewinne einer gGmbH müssen für den gemeinnützigen Zweck (oder die gemeinnützigen Zwecke) verwendet werden und dürfen grundsätzlich nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Eine Gewinnausschüttung ist ausnahmsweise nur dann zulässig, wenn die Gesellschafter ihrerseits gemeinnützig sind. Die Inanspruchnahme der Steuervergünstigungen richtet sich nach den §§ 51 ff. AO (Abgabenordnung), die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erfolgt durch das zuständige Finanzamt.