Genehmigungsfreies Bauen

Verfahrensfreie Vorhaben sind Bauvorhaben, die vor Baubeginn weder ein Baugenehmigungs- oder Zustimmungsverfahren durchlaufen müssen (Eine Übersicht über verfahrensfreie bauliche Anlagen findet man im § 62 Bauordnung Berlin (BauOBln)), wie z.B. Garagen, Schutzhütten oder eingeschossige Bauten.

Verfahrensfreie Vorhaben unterliegen aber gleichermaßen der Verpflichtung zur Einhaltung aller baurechtlichen und außerbaurechtichen Bestimmungen des öffentlichen Rechts.

Die Verantwortung für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften liegt dabei beim Bauherren und den von ihm Beauftragten. Die Bauaufsichtsbehörde kann jederzeit bauaufsichtliche Maßnahmen ergreifen, wenn dazu die Notwendigkeit besteht.