Gebäude, bauliche Anlagen und Fliegende Bauten

Was ist das und wie unterscheiden sie sich?
Die Unterscheidung zwischen Gebäuden, baulichen Anlagen und Fliegenden Bauten wird in der Musterbauordnung (MBO) definiert. Jedes Bundesland hat seine eigene Bauordnung. Deshalb schaut in eure Landesbauordnung um sicher zu gehen.
Bauliche Anlagen sind alle Objekte die aus Baumaterial wie z.B. Holz, Stahl, Beton etc. hergestellt und mit den Erdboden verbunden sind. Das kann ein Gerüst oder auch eine Erdaufschüttung sein. siehe §2 MBO
Sobald ein Objekt betreten werden kann und mit einem Dach überdeckt ist handelt es sich um ein Gebäude. Dies kann z.B. eine kleine Hütte oder auch ein Hochhaus sein. siehe §2 MBO
Wenn eine bauliche Anlage wiederholt an verschiedenen Orten auf- und abgebaut werden kann handelt es sich um einen "Fliegenden Bau". (siehe §76 MBO) Die Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (→ FIBauR) stellt weitere Regeln für diese Bauart auf.
Für Gebäude gelten häufig strenge Auflagen und in vielen Fällen muss →eine Genehmigung beantragt werden. Baulichen Anlagen brauchen unter Umständen eine →TÜV Abnahme bevor sie benutzt werden dürfen. Für fliegende Bauten wird in vielen Fällen eine Ausführungsgenehmigung und ein Prüfbuch benötigt.
Schaut euch die genehmigungsfreie Beispiele an um Aufwand und Nutzen genau abzuwägen. Für alle Bauaktivitäten, ob mit Genehmigung oder genehmigungsfrei, gilt: Safety first! Standsicherheit, Brandschutz und Verkehrssicherheit müsst ihr immer mitdenken.
Folgende Übersicht hilft euch die verschiedenen Bauarten voneinander zu unterscheiden und gibt Aufschluss über Zuständigkeiten, Genehmigungsaufwand und allgemeine Anforderungen an das Bauen.