Gemeinnützigkeit

Als gemeinnützig wird eine Tätigkeit bezeichnet, die darauf abzielt, das Gemeinwohl zu fördern. Gemeinnützigkeit ist ein steuerbegünstigter Zweck. Wenn eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt worden ist, ist sie von Ertragsteuern und Vermögensteuern befreit. Gemeinnützig ist u. a. die Förderung der Wissenschaft und Forschung, von Bildung und Erziehung, von Kunst und Kultur sowie des Sports.

Die gemeinnützige GmbH (gGmbH) ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, der aufgrund ihrer Gemeinwohlorientierung besondere Steuervergünstigungen gewährt werden. Die gGmbH steht als Rechtsform in unmittelbarer Konkurrenz zu anderen gemeinnützigen Rechtsformen, wie dem Verein, der Stiftung oder der gemeinnützigen Genossenschaft, und erfährt seit einigen Jahren ein gesteigertes Interesse bei Gründungen. Aktuelle Gerichtsentscheidungen, die wirtschaftliche Betätigungen in der Rechtsform des eingetragenen Vereins (e. V.) untersagen (z. B. Kindertagesstätten und Kindergärten), verstärken den Trend zur Errichtung von gGmbHs.

Die Bedeutung der Gemeinnützigkeit ist für Vereine nicht zu unterschätzen, denn die Steuergesetze enthalten maßgebliche Vergünstigungen für Vereine, die ausschließlich steuerbegünstigte Zwecke verwirklichen.
Zum Beispiel sind der Zweckbetrieb, die Vermögensverwaltung und der ideelle Bereicheines Vereins nicht körperschaftsteuerpflichtig. Steuerpflichtig ist nur der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb. Daher sind z. B. auch Spenden und Mitgliedsbeiträge sowie Zuschüsse nicht steuerpflichtig.