Wernerbad Kaulsdorf
Beschreibung
Bereits seit 2002 wurde die ursprüngliche Nutzung als Freibad am Standort aufgegeben. Unter Berücksichtigung der städtebaulichen Standortbedingungen innerhalb des durch Wohnnutzung geprägten Siedlungsgebietes Kaulsdorf wird eine erneute Nutzung als Freibad aufgrund der zu erwartenden Störungspotenziale für die umgebende Wohnnutzung und dem baulichen Aufwand als nicht durchsetzbar eingeschätzt.
Nach Aufgabe der Freibadnutzung sind Entwicklungen zu erwarten, die unter Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Belange nur im Rahmen eines Bebauungsplanes städtebaulich zu steuern sind. Durch das Verfahren sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Zulässigkeit von Vorhaben unter Berücksichtigung der Uferbereiche des ehemaligen Wernerbades geschaffen werden. Über Festsetzungen des Bebauungsplanes sind die Voraussetzungen für die geordnete städtebauliche Entwicklung dieses Standortes zu schaffen. Aufgrund des bestehenden Entwicklungsdruckes, der auch infolge der zu erwartenden Vermarktung der Flächen über den Liegenschaftsfonds besteht, ist die Formulierung städtebaulicher Ziele innerhalb eines Bebauungsplanes erforderlich.
Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind gegenwärtig planungsrechtlich auf der Grundlage des § 34 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Der Erhalt der bestehenden städtebaulichen Situation und eine Steuerung der baulichen Entwicklung sind im Rahmen dieser gesetzlichen Grundlage nicht möglich.
Das Erfordernis eines Bebauungsplans gemäß § 1 Abs. 3 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung unter Ausschluss von Nutzungskonflikten ist gegeben.
Unter Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB, insbesondere der Bedeutung der Fläche innerhalb der gewässerorientierten Biotopvernetzung im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, ist die Erweiterung von bebaubaren Grundstücksflächen gegenüber der bestehenden Situation vorgesehen.
weitere Informationen: http://www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/verwaltung/bauen/solar.html